Zu Unrecht beschuldigt?


Viele Menschen werden schneller als sie denken zu Tätern. Hierzu genügen bereits Ordnungswidrigkeiten wie falsches Parken oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Sie können sich jedoch auch vollkommen unschuldig im Blickfeld der Strafverfolgungsbehörden wiederfinden.


Auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, sollten Sie frühzeitig, also noch während des Ermittlungsverfahrens, einen versierten Strafverteidiger einschalten. Vor allem in grenzwertigen Bereichen gelingt es so häufig noch, die Mühlen der Justiz zum Stehen zu bringen und eine Einstellung des Verfahrens herbeizuführen.
Möglichst rasch den Rat eines erfahrenen Rechtsanwaltes einzuholen, empfiehlt sich auch für zu Recht Beschuldigte. In vielen Fällen kann ein guter Strafverteidiger zumindest das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen.


Meine Leistungen im Strafrecht


Ich betreue Mandate aus sämtlichen Bereichen des klassischen Strafrechts. Hierzu zählen sowohl strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Strafverfahren vor dem Amts- oder Landgericht als auch die Verteidigung von Opfern. Die Beratung und Vertretung von Firmen, Verbänden, Vereinen und Körperschaften im Strafverfahren wie auch im strafrechtlichen Vorfeld bildet einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit.


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