Luftrecht
Insbesondere die Luftfahrt bringt Hochtechnologien in den Alltagseinsatz. Die entsprechenden Unternehmen stehen nicht nur hohen Anforderungen, sondern auch großen Herausforderungen gegenüber. Bereits die Genehmigung als Technikbetrieb oder Luftfahrtunternehmen zu erhalten, stellt eine herausragende Leistung dar. Wer erfolgreich in der Luftfahrt agieren möchte, muss sich in einem umfangreichen Regelsystem zurechtfinden, Vorschriften verstehen und einhalten sowie Spielräume erkennen, welche dieses Recht eröffnet - unabhängig davon, ob er ein luftverkehrs- oder luftraumrechtliches Problem hat.
Weltraumrecht
Das Weltraumrecht ist ein relativ junger Rechtsbereich. Seine Entwicklung begann mit den ersten Satellitenstarts durch die Sowjetunion und die USA in den Jahren 1957 und 1958. Der Weltraumvertrag von 1967 legt Grundsätze fest, welche die Weltraumaktivitäten der derzeit 102 Mitgliedstaaten regeln. Darüber hinaus enthält er Bestimmungen zur Vermeidung schädlicher Verunreinigungen des Weltraums und Haftungsregeln für Körper- und Sachschäden durch Weltraumgegenstände oder Anlagen für ihre Starts. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Staaten für ihre Weltraumaktivitäten verantwortlich sind, weshalb sie die staatlichen und privaten Akteure diesbezüglich kontrollieren und überwachen müssen. Dabei schreitet die Kommerzialisierung des Weltraums voran.
In der BRD wird zur Zeit eine neue Weltraumstrategie erarbeitet, aus der heraus ein Weltraumgesetz entwickelt werden wird.
Die BRD überarbeitet daher die nationale Weltraumstrategie, was notwendig ist, um ein Weltraumgesetz zu schaffen, welches dann dieser entspricht und den Vorgaben des harten Weltraumrechts sowie entsprechenden Softlaws wie den LTS-Guidelines entspricht. dazu fiand vor kurzem auch das UNOOSA Worldspaceforum und andere Weltraumkonferenzen wie Fachforen statt.
Der technische Fortschritt bei der Weltraumfahrt und die damit einhergehenden Risiken führten zur Ausarbeitung von Verträgen, welche den Weltraumvertrag konkretisieren und ergänzen sollen. Dazu zählen:
- das Weltraumrettungsübereinkommen,
- das Weltraumhaftungsübereinkommen,
- das Weltraumregistrierungsübereinkommen und
- ESA und Weltraumstation,
- daneben Softlaw, wie die LTS-Guidelines zur Auslegung,
- einschlägiges nationales Recht, wozu ein deutsches Weltraumgesetz geschaffen wird.
Meine Leistungen im Luft- und Weltraumrecht
Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung zu nationalen und internationalen Fragestellungen rund um das Luft- und Weltraumrecht. Um immer auf dem aktuellsten Stand der Dinge zu sein, verfolge ich die Entwicklungen in allen relevanten nationalen und internationalen Organisationen und Einrichtungen. Dabei lege ich ein besonderes Augenmerk auf Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie auf Fragen der Haftung. Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung grenzüberschreitender Kooperations-, Konsortial- und sonstiger Verträge. Des Weiteren bin ich Ihnen behilflich bei der Gründung von Joint Ventures und Projektgesellschaften. Ebenso kann ich Ihnen bei Berechtigungen sowie Registrierungen und Genehmigungen behilflich sein.